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   OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08   

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https://dejure.org/2010,53354
OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08 (https://dejure.org/2010,53354)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2010 - 3 U 145/08 (https://dejure.org/2010,53354)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2010 - 3 U 145/08 (https://dejure.org/2010,53354)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Deshalb stellt auch ein rechtskräftiges Strafurteil grundsätzlich eine Beweisurkunde dar, auf die der Tatrichter seine Überzeugung stützen kann (vgl. hierzu BGH VersR 1970, 322; BGH NJW-RR 1988, 1527).

    Dadurch würde vielmehr der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (vgl. hierzu BGH VersR 1970, 322; BGH NJW-RR 1988, 1527; OLG Köln - 19. Zivilsenat - FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188).

    Der persönliche Eindruck von den Zeugen, die Möglichkeit der Anwesenheit der Parteien, das ihnen eingeräumte Fragerecht sowie die Möglichkeiten und Zulässigkeit der Gegenüberstellung von Zeugen bieten eine Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit, die dem Urkundenbeweis mangelt (vgl. auch hierzu OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1988, 1527).

  • OLG Koblenz, 28.11.2000 - 3 U 804/00

    Bindungswirkung eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Vielmehr hat der Zivilrichter sich seine Überzeugung selbst zu bilden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1024 unter Hinweis auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO; siehe auch OLG Köln FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188; KG, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 10589/99 - juris).

    Dadurch würde vielmehr der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (vgl. hierzu BGH VersR 1970, 322; BGH NJW-RR 1988, 1527; OLG Köln - 19. Zivilsenat - FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188).

    Der persönliche Eindruck von den Zeugen, die Möglichkeit der Anwesenheit der Parteien, das ihnen eingeräumte Fragerecht sowie die Möglichkeiten und Zulässigkeit der Gegenüberstellung von Zeugen bieten eine Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit, die dem Urkundenbeweis mangelt (vgl. auch hierzu OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1988, 1527).

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 128/68

    Beweispflichtige Partei - Urkundenbeweis - Vernehmungsprotokolle - Zeuge

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Deshalb stellt auch ein rechtskräftiges Strafurteil grundsätzlich eine Beweisurkunde dar, auf die der Tatrichter seine Überzeugung stützen kann (vgl. hierzu BGH VersR 1970, 322; BGH NJW-RR 1988, 1527).

    Dadurch würde vielmehr der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (vgl. hierzu BGH VersR 1970, 322; BGH NJW-RR 1988, 1527; OLG Köln - 19. Zivilsenat - FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188).

  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Vielmehr hat der Zivilrichter sich seine Überzeugung selbst zu bilden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1024 unter Hinweis auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO; siehe auch OLG Köln FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188; KG, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 10589/99 - juris).

    Dadurch würde vielmehr der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (vgl. hierzu BGH VersR 1970, 322; BGH NJW-RR 1988, 1527; OLG Köln - 19. Zivilsenat - FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188).

  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Vielmehr hat der Zivilrichter sich seine Überzeugung selbst zu bilden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1024 unter Hinweis auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO; siehe auch OLG Köln FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188; KG, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 10589/99 - juris).
  • OLG München, 07.02.2007 - 9 U 3865/06

    Mitverschuldenseinwand bei wettbewerbswidig erlangen Insiderkenntnissen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Darüber hinaus erhöht die Vorlage eines Strafurteils im Zivilprozess nach der vom Landgericht zitierten und auch von dem Senat geteilten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (vgl. MDR 2007, 1037) die Darlegungslast des Gegners.
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02

    Diffamierung einer Partei außerhalb des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Entsprechendes gilt auch für eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO, abgesehen davon, dass ein Strafurteil gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO keine Bindungswirkung für ein zivilgerichtliches Urteil entfaltet und deshalb nicht vorgreiflich sein kann im Sinne des § 148 ZPO (vgl. hierzu nur OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 176; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 148 Rdn. 6).
  • KG, 06.12.2004 - 12 U 10589/99

    Zivilprozess: Bindung des Zivilgerichts an die Tatsachenfeststellungen im

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Vielmehr hat der Zivilrichter sich seine Überzeugung selbst zu bilden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1024 unter Hinweis auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO; siehe auch OLG Köln FamRZ 1991, 580; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 188; KG, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 10589/99 - juris).
  • LG Köln, 03.07.2008 - 15 O 6/08

    Bindungswirkung des Zivilrichters an strafrechtliche Urteile im deutschen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Juli 2008 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 6/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 1 U 71/18

    Aufhebung eines fehlerhaft begründeten Zivilurteils durch das Berufungsgericht:

    Selbst wenn die Verwertung eines strafgerichtlichen Urteils durch den Zivilrichter im Wege des Urkundenbeweises zulässig ist und dies im Einzelfall dazu führen kann, dass der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zugrunde zu legen ist, entbindet dies den Zivilrichter nicht von einer eigenständigen Beweiswürdigung und einer eigenständigen rechtlichen Beurteilung des festgestellten Sachverhalts in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2014 - 28 U 166/13, bei Juris Rn. 48 ff. und Rn. 67 ff.; OLG München, Beschluss vom 21.9.2011 - 7 U 2719/11, bei Juris Rn. 6, 9; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 15, 16; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, bei Juris Rn. 17 ff.).

    Zutreffend ist am Ansatz des Erstrichters ferner, dass auch das Gericht Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde heranziehen und die Beweisprotokolle sowie die tatsächlichen Feststellungen eines dortigen Urteils verwerten und die Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO auch auf ein rechtskräftiges Strafurteil stützen kann (vgl. BGH, Urteil vom 6.6.1988 - II ZR 332/87, NJW-RR 1988, 1527; BGH, Beschluss vom 25.9.2018 - VI ZR 443/16, bei Juris Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2014 - 28 U 166/13, bei Juris Rn. 54 f.; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 21.9.2011 - 7 U 2719/11, bei Juris Rn. 5, 9; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, bei Juris Rn. 27).

    Da die in einem Strafurteil enthaltenen Feststellungen für das Zivilgericht nicht bindend sind und der Tatrichter sich seine Überzeugung von der Wahrheit einer Tatsachenbehauptung selbst zu bilden hat, rechtfertigt es der Umstand, dass die Akten eines anderen Rechtsstreits und damit auch ein Strafurteil als Beweisurkunde herangezogen werden können, nicht, die zum Beweis des Gegenteils angebotenen Beweise nicht zu erheben, denn dadurch würde der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (BGH, Urteil vom 6.6.1988 - II ZR 332/87, bei Juris Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 16).

  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

    Der persönliche Eindruck von den Zeugen, die Möglichkeit der Anwesenheit der Parteien, das ihnen eingeräumte Fragerecht sowie die Möglichkeiten und Zulässigkeit der Gegenüberstellung von Zeugen bieten eine Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit, die dem Urkundenbeweis mangelt (OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010, 3 U 145/08, juris, Rn. 16; nachfolgend BGH, Beschluss vom 24.01.2012, VI ZR 132/10, juris).
  • OLG Hamburg, 14.10.2016 - 9 U 96/16

    Feuerversicherung in der Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherung:

    Deshalb stellt auch ein rechtskräftiges Strafurteil grundsätzlich eine Beweisurkunde dar, auf die der Tatrichter seine Überzeugung stützen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1969 - VI ZR 128/68, VersR 1970, 322; Urteil vom 06.06.1988 - II ZR 332/87, NJW-RR 1988, 1527; OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 3 U 145/08).
  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 187/18
    Daher muss die Beweisaufnahme durchgeführt werden, wenn ein erheblicher Vortrag erfolgt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 3 U 145/08, juris).
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
    Darüber hinaus erhöht die Vorlage eines Strafurteils im Zivilprozess die Darlegungslast des Gegners (OLG Köln, Urteil vom 20. April 2010 - 3 U 145/08 -, Rn. 15 - 16, juris).
  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    In diesem Rahmen kann das Geständnis jedoch eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit des Geständnisses vorgebracht werden und alle Beweise erschöpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 136/02, NJW-RR 2004, 1001; OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2012 - 6 U 67/11, BeckRS 2012, 15313; OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 3 U 145/08, BeckRS 2012, 04976; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.04.2006 - 4 U 179/05, BeckRS 2006, 05566; KG, Urteil vom 06.12.2004 - 12 U 10589/99, juris, Rn. 24).
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
    Darüber hinaus erhöht die Vorlage eines Strafurteils im Zivilprozess die Darlegungslast des Gegners (OLG Köln, Urteil vom 20. April 2010 - 3 U 145/08 -, Rn. 15 - 16, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21097
LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08 (https://dejure.org/2011,21097)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.01.2011 - L 3 U 145/08 (https://dejure.org/2011,21097)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 3 U 145/08 (https://dejure.org/2011,21097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Erleidet ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit ein Schleudertrauma, weil ein Fahrzeug von hinten auf das Fahrzeug des Versicherten auffährt, resultiert hieraus regelmäßig kein Anspruch auf eine Verletztenrente im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Wegeunfalles

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, das heißt nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08
    Nur in diesen Fällen hätte der Senat entweder die Sachverständigen schriftlich anhören oder zur mündlichen Verhandlung laden müssen (BSG, Beschluss vom 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 145/08
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, das heißt nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 3 U 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18584
OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 3 U 145/08 (https://dejure.org/2009,18584)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 3 U 145/08 (https://dejure.org/2009,18584)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 3 U 145/08 (https://dejure.org/2009,18584)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95

    Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 3 U 145/08
    Gemäß herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum kann auch in einem prozessualen Schriftsatz eine - zuvor nicht erklärte - Kündigung liegen, wenn mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, dass der Schriftsatz neben der Prozesshandlung auch eine materiell-rechtliche Willenserklärung enthalten und nicht etwa lediglich der Durchsetzung einer bereits außerprozessual erklärten Kündigung dienen soll (vgl. BGH Urteil vom 06.11.1996 - XII ZR 60/95, juris-Tz. 16 = WM 1997, 540).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 3 U 145/08
    Entgegen der Ansicht des Klägers konkretisiert er keineswegs sein erstinstanzlich bereits schlüssiges Vorbringen zu einer Zustimmung; vielmehr tauscht er den insoweit tatbestandsverwirklichenden und zur Substanziierung erforderlichen Sachverhalt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90 = NJW 1992, 1967 m.w.N.), über den das Landgericht bereits Beweis erhoben hat, nach Zeit, Ort, Anlass und beteiligten Personen vollständig aus.
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